EnergieberatungDie Förderung für energieeffizientes Bauen und Sanieren hat sich zum Jahresanfang 2021 geändert. Das neue Förderprogramm BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) ist zum 1. Januar 2021 über das BAFA gestartet. Zum 1. Juli 2021 sind weitere Änderungen bei der Förderung geplant.
Wir begleiten Sie gerne durch den Förderdschungel. Die Förderung für neue Heizungsanlagen durch das BAFA wurde bereits 2020 auf bis zu 45% erhöht.
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Was leistet die Energieberatung?
Speziell für Ihr Gebäude werden alle Daten der Gebäudehülle und der Haustechnik ermittelt und individuelle Lösungsvorschläge zur Energieeinsparung dargelegt. Die Erfahrung zeigt, dass die Lösungsansätze, je nach Gebäude sehr verschieden ausfallen. Die Sanierungsempfehlung umfasst ein Gesamtkonzept für Ihr konkretes Objekt. Es werden Lösungsvorschläge erarbeitet, wie das Gebäude in einem Zug oder auch schrittweise auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden kann - oder wie es energetisch sogar noch besser als der momentane Neubaustandard werden könnte.
Warum einen Architekten als Energieberater?
Wir beschäftigen uns täglich mit der Bauweise von Gebäuden. Eine Sanierungsempfehlung ist weit mehr, als die Dicke der evtl. vorgeschlagenen Dämmung vorzugeben. Die Gebäudehülle wird durch eine energetische Sanierung nachhaltig verändert. Dieser Eingriff kann, wenn er nicht fachgerecht geplant und durchgeführt wird, zu Schäden, wie z. B. Tauwasserproblemen oder Schimmelbildung führen. Eine fachlich fundierte Planung und Umsetzung steigert die bauliche Qualität Ihres Gebäudes und hilft Schäden zu vermeiden.
Amortisiert sich die energetische Sanierung?
Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ein wichtiger Bestandteil der Energieberatung.
Die Praxis zeigt, dass sich einige Maßnahmen durchaus über die Brennstoffeinsparungen refinanzieren. Da die Baukosten für größere Eingriffe in das Bestandsgebäude jedoch oft erheblich sind, ist es wichtig eine realistische Einschätzung der möglichen Brennstoff- und CO2- Einsparungn zu erhalten. Eine Wertsteigerung des Gebäudes, bessere Luftqualität, behaglichere und zugfreie Räume und natürlich auch die ästhetische Verbesserung nach einer Sanierung, sind Vorteile, die bei der Entscheidung für eine Sanierung eine wichtige Rolle spielen. Ein neues Wohngefühl und eine hierdurch gesteigerte Wohnqualität sind ebenso bedeutend, wie das Bewusstsein, nach der Sanierung mit niedrigen Betriebskosten auszukommen.
Die Praxis zeigt, dass sich einige Maßnahmen durchaus über die Brennstoffeinsparungen refinanzieren. Da die Baukosten für größere Eingriffe in das Bestandsgebäude jedoch oft erheblich sind, ist es wichtig eine realistische Einschätzung der möglichen Brennstoff- und CO2- Einsparungn zu erhalten. Eine Wertsteigerung des Gebäudes, bessere Luftqualität, behaglichere und zugfreie Räume und natürlich auch die ästhetische Verbesserung nach einer Sanierung, sind Vorteile, die bei der Entscheidung für eine Sanierung eine wichtige Rolle spielen. Ein neues Wohngefühl und eine hierdurch gesteigerte Wohnqualität sind ebenso bedeutend, wie das Bewusstsein, nach der Sanierung mit niedrigen Betriebskosten auszukommen.
Wo kann man die Vorgaben des neuen Gebäudeenergiegesetzes nachlesen?
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Wann benötigen Sie einen Energieausweis?
Geregelt sind die Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz GEG §79 bis §88
Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie
- Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind und wenn Sie das Haus oder die Wohnung oder ein Nichtwohngebäude
- verkaufen oder
- vermieten oder
- verpachten oder
- verleasen oder
- umfassend sanieren (§48 GEG) wollen.
- Einen Neubau errichten wollen.
- Die Pflicht gilt auch für öffentlich genutzte Gebäude ab einer Größe von 250qm. Dort muss der Ausweis ausgehängt werden.
Bei der Besichtigung soll dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden. Auch für Immobilienanzeigen benötigen Sie einen Energieausweis. Die Nichtbeachtung der Pflichten ist mit Bußgeld belegt.
Ausnahmen:
- kleines Gebäude mit Nutzfläche unter 50 m²
- Denkmal oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
- Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser
- Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung
Sie benötigen keinen Energieausweis, wenn Sie Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten. Mieter, die in einem bestehenden Mietverhältnis sind haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis.
Es ist empfehlenswert, sich trotzdem einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Grund dafür ist, dass im Ausweis Hinweise zur Reduzierung des Energiebedarfes enthalten sind, die auch Ihren Verbrauch reduzieren. So erhalten Sie eine Art Energieberatung dazu.
Sie benötigen einen Energieausweis, wenn Sie
- Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung sind und wenn Sie das Haus oder die Wohnung oder ein Nichtwohngebäude
- verkaufen oder
- vermieten oder
- verpachten oder
- verleasen oder
- umfassend sanieren (§48 GEG) wollen.
- Einen Neubau errichten wollen.
- Die Pflicht gilt auch für öffentlich genutzte Gebäude ab einer Größe von 250qm. Dort muss der Ausweis ausgehängt werden.
Bei der Besichtigung soll dem Interessenten der Energieausweis vorgelegt werden. Auch für Immobilienanzeigen benötigen Sie einen Energieausweis. Die Nichtbeachtung der Pflichten ist mit Bußgeld belegt.
Ausnahmen:
- kleines Gebäude mit Nutzfläche unter 50 m²
- Denkmal oder Gebäude innerhalb von Ensemble- oder denkmalgeschützten Bereichen
- Gebäude, die nicht regelmäßig genutzt bzw. beheizt oder gekühlt werden, wie etwa Ferienhäuser
- Gebäude wie Stallungen und Gewächshäuser oder solche mit einer anderen speziellen Nutzung
Sie benötigen keinen Energieausweis, wenn Sie Wohneigentum selbst nutzen oder nicht neu vermieten. Mieter, die in einem bestehenden Mietverhältnis sind haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis.
Es ist empfehlenswert, sich trotzdem einen Energieausweis ausstellen zu lassen. Grund dafür ist, dass im Ausweis Hinweise zur Reduzierung des Energiebedarfes enthalten sind, die auch Ihren Verbrauch reduzieren. So erhalten Sie eine Art Energieberatung dazu.
Was ist der Unterschied zwischen dem verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis?
Der verbrauchsorientierte Energieausweis zeigt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig. Deshalb ist dieser Ausweis oft ungenauer, weil er nutzerabhängig ist.
Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf genau anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Dieser Ausweis ist objektiver und erleichtert die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Gebäuden, weil die Werte nicht nutzerabhängig sind.
Der bedarfsorientierte Energieausweis berechnet den Energiebedarf genau anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten. Dieser Ausweis ist objektiver und erleichtert die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Gebäuden, weil die Werte nicht nutzerabhängig sind.
Welcher Ausweis für welches Gebäude?
- alle Gebäude bis Baujahr 1965:
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zw. Baujahr 1966-1977
- Gebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten zw. Baujahr 1966-1977, welche auf Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden
- Gebäude ab 5 Wohneinheiten zw. Baujahr 1966-1977
- Gebäude ab Baujahr 1978
- Neubau